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Auf der Grundlage einer Überprüfung der Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2018 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2018 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2018 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2018 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2018 verlängert werden.
Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2019 verlängert werden.
Die in Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Absätze 3 und 4 des Beschlusses (GASP) 2016/1693 genannten restriktiven Maßnahmen gelten bis zum 23. September 2017.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.