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Um die Höhe der Finanzmittel, die der Union zur Verfügung gestellt werden, unverändert zu belassen, ist es angebracht, die Obergrenzen der Eigenmittel für Zahlungen und Verpflichtungen — ausgedrückt in Prozent des BNE — für den Fall anzupassen, dass Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen, die zu erheblichen Anpassungen der Höhe des BNE führen.
Damit die Union alle ihre in einem bestimmten Jahr fällig werdenden finanziellen Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten decken kann, sollten ausreichende…
Führen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zu erheblichen Änderungen bei der Höhe des BNE, so nimmt die Kommission eine Neuberechnung der in den…
Damit die Höhe der Mittel, die den Gemeinschaften zur Verfügung gestellt werden, unverändert bleibt, ist es angezeigt, die in Prozent des BNE ausgedrückten…
Um sicherzustellen, dass der Union in jedem Fall ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist für die MwSt.-Eigenmittel und die im Einklang mit der…
Um für eine spezifische und größtmögliche Flexibilität zu sorgen und sicherzustellen, dass ausreichende Mittel für Zahlungen zur Verfügung stehen, damit die…
Mit der Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds in den Unionshaushalt sollten die in diesem Beschluss festgesetzten Obergrenzen der Eigenmittel erhöht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.