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Aus Gründen der Kohärenz, der Kontinuität und der Rechtssicherheit ist es notwendig, Bestimmungen für den reibungslosen Übergang von dem mit dem Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates eingeführten System auf das mit dem vorliegenden Beschluss eingeführte System festzulegen.
Es sollten Bestimmungen erlassen werden, die den Übergang von dem mit dem Beschluss 2000/597/EG, Euratom eingeführten System zu dem sich aus dem vorliegenden…
Aus Gründen der Kohärenz sollten die Bestimmungen der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1553/89 des Rates über Kontrollen in die vorliegende Verordnung aufgenommen…
Soweit erforderlich sollte dieser Beschluss für die Zwecke der Durchführung der Zusammenarbeit auf die Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und…
Aus Gründen der Kohärenz und unter Berücksichtigung des Artikels 11 des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom sollte diese Verordnung am selben Tag in Kraft treten…
Die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates sollte daher entsprechend geändert werden.
Zwar wurde durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates eine feste und stabile Grundlage für die Finanzierungsmechanismen der Union geschaffen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.