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Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 17. bis 21. Juli 2020 zur Kenntnis genommen, dass die Kommission als Grundlage für zusätzliche Eigenmittel im ersten Halbjahr 2021 Vorschläge für ein CO2-Grenzausgleichssystem und für eine Digitalabgabe vorlegen wird, mit dem Ziel, diese spätestens zum 1. Januar 2023 einzuführen. Er hat die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für ein überarbeitetes Emissionshandelssystem der EU vorzulegen, das möglicherweise auf den Luft- und Seeverkehr ausgeweitet wird. Er hat in seinen Schlussfolgerungen festgehalten, dass die Union im Laufe des Mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021-2027 (im Folgenden „MFR 2021-2027“) auf die Einführung anderer Eigenmittel hinarbeiten wird, zu denen auch eine Finanztransaktionssteuer gehören kann.
Der Rat hat den Vorschlag der Kommission mit dem Ziel geprüft, einen Standpunkt festzulegen, der auf der Einnahmenseite mit dem Beschluss 2014/335/EU, Euratom…
Um die Finanzierungsinstrumente der Union besser auf deren politische Prioritäten abzustimmen, der Rolle des Gesamthaushaltsplans der Union (im Folgenden…
In seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 erklärte der Europäische Rat, dass die Verfügbarkeit und der Einsatz von bestehenden…
Mit dieser Verordnung wird für das Programm „Digitales Europa“ (im Folgenden „Programm“) für den Zeitraum 2021-2027 eine Finanzausstattung festgesetzt, die für…
Im Juni 2017 hat die Kommission ein Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen angenommen. Darin schlug die Kommission eine Reihe von Optionen vor, um…
Der MFR 2021 bis 2027 und die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.