Erwägungsgrund 1 32020D2090
Die Anzahl der aus dem Umlauf genommenen Reproduktionen von Euro-Banknoten, die die Öffentlichkeit mit echten Euro-Banknoten verwechseln könnte, hat zugenommen — trotz der Tatsache, dass einige dieser Reproduktionen kleine oder nicht leicht erkennbare Hinweise darauf enthalten, dass es sich um „Kopien“ oder „kein gesetzliches Zahlungsmittel“ handelt bzw. dass diese „nur für Filme oder als Requisite zu verwenden“ sind —, da ihr äußeres Erscheinungsbild den Eindruck von Euro-Banknoten erweckt und sie bestimmte Sicherheitsmerkmale von Euro-Banknoten nachahmen. Diese Reproduktionen werden hauptsächlich auf Online-Marktplätzen oder Webseiten angeboten und gekauft. Reproduktionen, die die Öffentlichkeit mit echten Euro-Banknoten verwechseln könnte, gelten gemäß der Entscheidung EZB/2013/10 als unrechtmäßig. Daher ist es wichtig, Maßnahmen einzuleiten, um eine weitere Verbreitung von Reproduktionen zu verringern und diese letztendlich anzuhalten. Insbesondere wird durch ein deutlicheres Verbot rechtswidriger Handlungen die Rechtssicherheit erhöht. Gleichzeitig ist es wichtig, die Möglichkeit zu haben, Ausnahmen für Handlungen in Bezug auf bestimmte Reproduktionen zu gewähren, wenn das Eurosystem der Ansicht ist, dass die Öffentlichkeit diese nicht mit echten Euro-Banknoten verwechseln kann.