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Daher ist es erforderlich, durch die Änderung des Anhangs II des Abkommens den gegenseitigen Schutz der Sozialversicherungsansprüche für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs sowie ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen vorzusehen, die sich am Ende des Übergangszeitraums im Sinne des Artikels 126 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in einer grenzüberschreitenden Situation befinden oder befunden haben, die eine oder mehrere Vertragsparteien des Abkommens und das Vereinigte Königreich gleichzeitig betrifft.
Daher ist es erforderlich, den gegenseitigen Schutz der Sozialversicherungsansprüche für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, Staatenlose und…
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gilt vorbehaltlich der in § 2 genannten Ausnahmen im Landesrecht während des Übergangszeitraums gemäß…
Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen…
Der Beitritt des Vereinigten Königreichs zu dem Übereinkommen sollte erst nach Ablauf des Übergangszeitraums gemäß Artikel 126 des Abkommens über den Austritt…
Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen…
Nach Artikel 33 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.