Erwägungsgrund 3 32020D2143
Am 29. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/907 angenommen, mit dem der Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Januar 2021 verlängert wurde, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.