Erwägungsgrund 5 32020D0215
Der Eintrag zu einer verstorbenen Person sollte aus der Liste der benannten Personen und Organisationen in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP entfernt werden. Die restriktiven Maßnahmen sollten für vier Personen und eine Organisation verlängert werden, die in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführt sind. Die restriktiven Maßnahmen sollten für eine Person ausgesetzt werden. Die Aussetzung der restriktiven Maßnahmen sollte für drei der in Anhang II des Beschlusses 2011/101/GASP aufgeführten Personen verlängert werden.