Erwägungsgrund 1 32020D2185
Im Mai 2003 nahm die Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) — Vorschlag für einen EU-Aktionsplan“ an. In dem in jener Mitteilung dargelegten Aktionsplan (im Folgenden „FLEGT-Aktionsplan“) wurden Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags im Rahmen von freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit Holz erzeugenden Ländern gefordert. Im Oktober 2003 nahm der Rat Schlussfolgerungen zu dem FLEGT-Aktionsplan an und am 11. Juli 2005 verabschiedete das Parlament eine diesbezügliche Entschließung.