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Die strategische Überprüfung von Atalanta im Jahr 2020 ergab auch, dass die sekundären exekutiven Aufgaben der Bekämpfung des Handels mit Suchtstoffen und des Waffenhandels im Einklang mit dem geltenden Rechtsrahmen, sobald dieser festgelegt ist, in das Mandat von Atalanta aufgenommen werden sollten. Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ist am 1. Dezember 2020 übereingekommen, dass Atalanta diese Aufgaben wahrnehmen wird und dass in den Planungsdokumenten für die Operation die erforderlichen Vereinbarungen festgelegt werden müssen.
Die strategische Überprüfung von Atalanta im Jahr 2020 ergab, dass das Mandat der Operation bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und dahingehend geändert werden…
Am 22. November 2018 vereinbarte das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“), dass der Operation Atalanta gestattet werden sollte,…
Die strategische Überprüfung Atalantas im Jahr 2018 hat ergeben, dass das Mandat der Operation bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden sollte.
Am 22. Dezember 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/2188 angenommen, durch den die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP geändert und der Militäroperation der…
Die sekundäre exekutive Aufgabe, zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen vor der Küste Somalias beizutragen, die Atalanta gemäß Artikel 2b der…
Gemäß Artikel 2b Absatz 3 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP aktiviert das Politische und Sicherheitspolitische Komitee diese sekundäre exekutive Aufgabe,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.