Erwägungsgrund 1 32022D0164
Am 22. Dezember 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/2188 angenommen, durch den die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP geändert und der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) unter anderem die sekundäre exekutive Aufgabe übertragen wurde, zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen vor der Küste Somalias (im Folgenden „sekundäre exekutive Aufgabe“) beizutragen.