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Die Union ist kein Arealstaat für die Arten Elephas maximus indicus, Ardeotis nigriceps und Houbaropsis bengalensis bengalensis‘, sodass die Aufnahme dieser Arten in Anhang I des Übereinkommens keine Änderung des Unionsrechts erforderlich machen würde.
Die Union ist kein Arealstaat für die Art Ovis vignei, sodass die Aufnahme dieser Art in Anhang II des Übereinkommens keine Änderung des Unionsrechts…
Die Aufnahme folgender Arten in Anhang I des Übereinkommens wird unterstützt: — Tetrax tetrax, — Elephas maximus indicus, — Panthera onca, — Ardeotis nigriceps,…
Die Union hat Vorschläge zur Aufnahme der Art Tetrax tetrax in Anhang I des Übereinkommens und der Art Galeorhinus galeus, Tetrax tetrax und Sphyrna zygaena in…
Die Vogelart Diomedea antipodensis kommt in der Union nicht vor. Die Gemeinsame Fischereipolitik der Union und die Regulierung der Fischerei durch die…
Andere Vertragsparteien des Übereinkommens legten Vorschläge für die Aufnahme von Elephas maximus indicus, Panthera onca, Ardeotis nigriceps, Houbaropsis…
Die Gemeinsame Fischereipolitik der Union und die Regulierung der Fischerei durch die zuständigen regionalen Fischereiorganisationen bieten der Union die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.