Erwägungsgrund 1 32020D0255
Gemäß dem Beschluss (EU) 2018/1152 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet.