Erwägungsgrund 1 32020D0276
Gemäß dem Beschluss (EU) 2019/394 des Rates wurde das Protokoll zwischen der Europäischen Union, Island und dem Königreich Norwegen zum Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke (im Folgenden „Protokoll“) am 24. Oktober 2019 — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — unterzeichnet.