Erwägungsgrund 6 32020D0028
Mit dem Beschluss (EU) 2019/277 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden aus dem Fonds Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 50000000 EUR für Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 bereitgestellt. Diese Mittel wurden nur sehr begrenzt ausgeschöpft. Damit besteht Spielraum für eine Finanzierung des Gesamtbetrags dieser Inanspruchnahme durch eine Umschichtung der für Vorauszahlungen verfügbaren Mittel im Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2019.