Erwägungsgrund 4 32016D1856BESCHLUSS (EU) 2016/1856 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland
Der Antrag Griechenlands erfüllt die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.
Erwägungsgrund 4 32017D0340BESCHLUSS (EU) 2017/340 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Deutschland
Der Antrag Deutschlands erfüllt die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.
Erwägungsgrund 4 32017D1599BESCHLUSS (EU) 2017/1599 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. September 2017 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien
Der Antrag Italiens erfüllt die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.
Erwägungsgrund 4 32022D0049BESCHLUSS (EU) 2022/49 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Kroatien im Zusammenhang mit einer Reihe von Erdbeben, die am 28. Dezember 2020 begonnen haben
Der Antrag Kroatiens erfüllt die Voraussetzungen nach Artikel 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.
Erwägungsgrund 7 32018D0846BESCHLUSS (EU) 2018/846 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland, Spanien, Frankreich und Portugal
Die Anträge Griechenlands, Spaniens, Frankreichs und Portugals erfüllen die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines…
Erwägungsgrund 4 32018D1859BESCHLUSS (EU) 2018/1859 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Lettland
Der Antrag Lettlands erfüllt die Bedingungen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 für die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem Fonds.