Erwägungsgrund 3 32016D1856BESCHLUSS (EU) 2016/1856 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland
Am 5. Februar 2016 reichte Griechenland einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund eines Erdbebens ein, das im November 2015 die Ionischen Inseln…
Erwägungsgrund 3 32019D1817BESCHLUSS (EU) 2019/1817 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. September 2019 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Italien, Österreich und Rumänien
Am 7. September 2018 stellte Rumänien einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund extremer Wetterereignisse, die zu starken Überschwemmungen geführt…
Erwägungsgrund 3 32021D0885BESCHLUSS (EU) 2021/885 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit Naturkatastrophen sowie für Albanien, Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Spanien, Tschechien und Ungarn im Zusammenhang mit einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Am 29. Oktober 2020 stellte Griechenland nach den Überschwemmungen im August 2020 in der Region Sterea Ellada einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds.
Erwägungsgrund 3 32018D1505BESCHLUSS (EU) 2018/1505 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. September 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Bulgarien, Griechenland, Litauen und Polen
Am 11. Januar 2018 stellte Bulgarien einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund von Überschwemmungen infolge starker Regenfälle und heftiger Stürme am…
Erwägungsgrund 4 32018D1505BESCHLUSS (EU) 2018/1505 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. September 2018 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Bulgarien, Griechenland, Litauen und Polen
Am 11. Oktober 2017 stellte Griechenland einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund eines Erdbebens in der Region südliche Ägäis und auf der Insel Kos…
Erwägungsgrund 5 32021D0885BESCHLUSS (EU) 2021/885 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland und Frankreich im Zusammenhang mit Naturkatastrophen sowie für Albanien, Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Spanien, Tschechien und Ungarn im Zusammenhang mit einer Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Am 22. Januar 2021 stellte Griechenland einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds infolge des Erdbebens im Oktober 2020, von dem die Inseln Samos, Ikaria und…