Art. 1 32020D0391
Die von Deutschland zwischen 1976 und 2013 zugunsten der Hochschul-Informations-System GmbH durchgeführten Maßnahmen stellten, soweit es sich um staatliche Beihilfen handelte, bestehende Beihilfen nach Artikel 1 Buchstabe b Ziffer v der Verordnung (EU) 2015/1589 dar.