Erwägungsgrund 11 32020D0985BESCHLUSS (EU) 2020/985 DES RATES vom 7. Juli 2020 über den Abschluss des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft
Der Standpunkt, der von der Union im Gemischten Ausschuss in anderen Angelegenheiten zu vertreten ist, sollte im Einklang mit den Verträgen und üblichen…
Erwägungsgrund 11 32020D0983BESCHLUSS (EU) 2020/983 DES RATES vom 7. Juli 2020 über den Abschluss des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (2019-2024)
Der Standpunkt, der von der Union im Gemischten Ausschuss in anderen Angelegenheiten zu vertreten ist, sollte im Einklang mit den Verträgen und üblichen…
Erwägungsgrund 11 32020D0984BESCHLUSS (EU) 2020/984 DES RATES vom 7. Juli 2020 über den Abschluss des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024)
Der Standpunkt, der von der Union im Gemischten Ausschuss in anderen Angelegenheiten zu vertreten ist, sollte im Einklang mit den Verträgen und üblichen…
Erwägungsgrund 7 32020D0790BESCHLUSS (EU) 2020/790 DES RATES vom 9. Juni 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss für Handel und Investitionen, die mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und Investitionen zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Gemischten Ausschuss und im Unterausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen.
Erwägungsgrund 4 32021D0792BESCHLUSS (EU) 2021/792 DES RATES vom 6. Mai 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für ökologische/biologische Erzeugnisse im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses für ökologische/biologische Erzeugnisse zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32020D2134BESCHLUSS (EU) 2020/2134 DES RATES vom 10. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung von Anhang II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses beruhen —