Erwägungsgrund 11 32020D0985BESCHLUSS (EU) 2020/985 DES RATES vom 7. Juli 2020 über den Abschluss des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft
Der Standpunkt, der von der Union im Gemischten Ausschuss in anderen Angelegenheiten zu vertreten ist, sollte im Einklang mit den Verträgen und üblichen…
Erwägungsgrund 11 32020D0984BESCHLUSS (EU) 2020/984 DES RATES vom 7. Juli 2020 über den Abschluss des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024)
Der Standpunkt, der von der Union im Gemischten Ausschuss in anderen Angelegenheiten zu vertreten ist, sollte im Einklang mit den Verträgen und üblichen…
Erwägungsgrund 7 32020D0392BESCHLUSS (EU) 2020/392 DES RATES vom 5. März 2020 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia und des Protokolls zur Durchführung dieses partnerschaftlichen Abkommens
Der Standpunkt, der von der Union im Gemischten Ausschuss in anderen Angelegenheiten zu vertreten ist, sollte im Einklang mit den Verträgen und üblichen…
Erwägungsgrund 6 32020D2134BESCHLUSS (EU) 2020/2134 DES RATES vom 10. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Änderung von Anhang II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses beruhen —
Erwägungsgrund 8 32021D0624BESCHLUSS (EU) 2021/624 DES RATES vom 12. April 2021 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übereinkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Republik Österreich, der Republik Finnland, der Republik Island, dem Königreich Norwegen, dem Königreich Schweden und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein gemeinsames Versandverfahren eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf Änderungen der Anlagen I und III dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32021D0416BESCHLUSS (EU) 2021/416 DES RATES vom 22. Februar 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen eingesetzten Gemischten Ausschuss EU-Schweiz in Bezug auf die Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II jenes Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses beruhen —