Art. 2 32020D0369BESCHLUSS (EU) 2020/369 DER KOMMISSION vom 4. März 2020 zur Ermächtigung von Einrichtungen, die Verbraucherinteressen und Unternehmerinteressen auf Unionsebene vertreten, eine externe Warnmeldung gemäß der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates abzugeben (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32020D0490BESCHLUSS (GASP) 2020/490 DES RATES vom 2. April 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32020D0170BESCHLUSS (GASP) 2020/170 DES RATES vom 6. Februar 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia
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Art. 2 32020D0117BESCHLUSS (GASP) 2020/117 DES RATES vom 27. Januar 2020 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
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Art. 2 32020D0719BESCHLUSS (GASP) 2020/719 DES RATES vom 28. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
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Art. 2 32020D0214BESCHLUSS (GASP) 2020/214 DES RATES vom 17. Februar 2020 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus
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