Erwägungsgrund 2 32020D0408
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 31. Januar 2020 die Resolution 2507 (2020) verabschiedet, mit der die auf das Waffenembargo anwendbaren Ausnahmen erweitert werden.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 31. Januar 2020 die Resolution 2507 (2020) verabschiedet, mit der die auf das Waffenembargo anwendbaren Ausnahmen erweitert werden.