Erwägungsgrund 3 32020D0434
In seinen Resolutionen 2391 (2017) und 2480 (2019) bekräftigte der VN‐Sicherheitsrat sein entschlossenes Eintreten für die Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territoriale Unversehrtheit der Länder der G5‐Sahel‐Gruppe (G5 Sahel), namentlich Burkina Fasos, Malis, Mauretaniens, Nigers und Tschads, würdigte den Beitrag der bilateralen und multilateralen Partner zur Stärkung der Sicherheitskapazitäten in der Sahel‐Region, insbesondere die Rolle der Missionen der Europäischen Union (EUTM Mali, EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger) bei der Ausbildung und strategischen Beratung der nationalen Sicherheitskräfte in der Sahel-Region, begrüßte die Anstrengungen der französischen Truppen, die Einsätze der Gemeinsamen Truppe der G5 Sahel zu unterstützen, und forderte die angemessene Koordinierung, den Informationsaustausch und gegebenenfalls die gegenseitige Unterstützung zwischen MINUSMA, den malischen Streitkräften, der Gemeinsamen Truppe der G5 Sahel, den französischen Truppen und den Missionen der Europäischen Union in Mali.