Erwägungsgrund 3 32020D0458
Angesichts der anhaltenden Instabilität und sehr ernsten Lage in Libyen sollten die restriktiven Maßnahmen gegenüber drei Personen um einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden.
Angesichts der anhaltenden Instabilität und sehr ernsten Lage in Libyen sollten die restriktiven Maßnahmen gegenüber drei Personen um einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden.