Erwägungsgrund 5 32019D0028BESCHLUSS (EU) 2019/28 DES RATES vom 10. Dezember 2018 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf eine Verlängerung der Partnerschaftsprioritäten EU-Jordanien um zwei Jahre zu vertretenden Standpunkt
Da der Beschluss für die Union verbindlich sein wird, ist es zweckmäßig, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 5 32019D1569BESCHLUSS (EU) 2019/1569 DES RATES vom 16. September 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft zur Änderung der Anhänge 1 und 2 des Abkommens zu vertreten ist
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Ausschuss zu vertreten ist, da der vorgesehene Beschluss für die Union verbindlich sein…
Erwägungsgrund 5 32020D1747BESCHLUSS (EU) 2020/1747 DES RATES vom 20. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anlagen 2-C-1 und 2-C-2 des Anhangs 2-C über Kraftfahrzeuge und Teile davon zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgeschlagene Beschluss des Gemischten…
Erwägungsgrund 6 32020D1581BESCHLUSS (EU) 2020/1581 DES RATES vom 23. Oktober 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Aktualisierung von Anhang XIII (Annäherung des Zollrechts) des Abkommens zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss für…
Erwägungsgrund 5 32019D2208Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union in der nächsten Sitzung des WPA-Ausschuss zu vertreten ist, da der Beschluss für die Union…
Erwägungsgrund 4 32019D0105BESCHLUSS (EU) 2019/105 DES RATES vom 20. Dezember 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits eingesetzten Assoziationsrat EU-Israel im Hinblick auf die Verlängerung des Aktionsplans EU-Israel zu vertreten ist
Es ist angebracht, den im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Empfehlung Rechtswirkung haben wird.