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Um die Überwachung der Auswirkungen des Änderungsabkommens auf die betroffenen Bevölkerungsgruppen und auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen der betroffenen Gebiete zu gewährleisten, sind in dem Änderungsabkommen ausdrücklich ein Rahmen und ein geeignetes Verfahren vorgesehen, die es den Vertragsparteien ermöglichen, auf der Grundlage eines regelmäßigen Informationsaustauschs die Auswirkungen des Abkommens bereits während seiner Umsetzung zu bewerten. Die Union und das Königreich Marokko haben vereinbart, im Rahmen des Assoziationsausschusses mindestens einmal jährlich untereinander Informationen auszutauschen. Daher sollten die spezifischen Modalitäten für diese im Abkommen vorgesehene Bewertung mit Blick auf deren Annahme durch den Assoziationsausschuss festgelegt werden.
Im Sinne einer Partnerschaft und um es den Vertragsparteien zu ermöglichen, die Auswirkungen des Abkommens in Form eines Briefwechsels insbesondere auf die…
Der Assoziationsausschuss muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Inkrafttreten des Änderungsabkommens einen Beschluss über die Modalitäten für die Bewertung…
Mit dem Beschluss (EU) 2019/217 hat der Rat den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem…
Mit Artikel 10 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (im Folgenden das „Abkommen“),…
Die Kommission hat daher im Namen der Union ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko…
Durch das Abkommen wurde ein Gemischter Ausschuss zur Überwachung der Anwendung des Abkommens eingesetzt. Darüber hinaus kann der Gemischte Ausschuss nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.