Erwägungsgrund 4 32022D1511BESCHLUSS (EU) 2022/1511 DER KOMMISSION vom 7. September 2022 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 6284) (Nur der deutsche, der französische, der lettische, der portugiesische, der slowenische und der niederländische Text sind verbindlich)
Die ersuchenden Mitgliedstaaten sollten die Kommission darüber informieren, welche Art und welche Mengen von Gegenständen sie mit Blick auf die Bekämpfung der…
Erwägungsgrund 4 32021D2313BESCHLUSS (EU) 2021/2313 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2021 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 9852) (Nur der bulgarische, dänische, deutsche, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Text sind verbindlich)
Die ersuchenden Mitgliedstaaten sollten die Kommission darüber informieren, welche Art und Menge von Gegenständen sie mit Blick auf die Bekämpfung der…
Erwägungsgrund 7 32024D0775BESCHLUSS (EU) 2024/775 DER KOMMISSION vom 4. März 2024 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 1333) (Nur der der lettische, der litauische, der polnische, der rumänische und der slowakische Text sind verbindlich)
Damit die von den Eingangsabgaben oder der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können, sollten die ersuchenden Mitgliedstaaten die Kommission…
Erwägungsgrund 7 32022D1108BESCHLUSS (EU) 2022/1108 DER KOMMISSION vom 1. Juli 2022 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor dem Krieg in der Ukraine fliehende Personen und an bedürftige Personen in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4469) (Nur der deutsche, der englische, der estnische, der finnische, der französische, der griechische, der irische, der italienische, der kroatische, der litauische, der maltesische, der niederländische, der polnische, der rumänische, der schwedische, der slowakische, der slowenische, der tschechische und der ungarische Text sind verbindlich)
Damit die von den Eingangsabgaben oder von der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können, sollten die ersuchenden Mitgliedstaaten die…
Erwägungsgrund 8 32023D0829BESCHLUSS (EU) 2023/829 DER KOMMISSION vom 17. April 2023 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor der militärischen Aggression in der Ukraine fliehende Personen und an Bedürftige in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 2490) (Nur der deutsche, der estnische, der französische, der lettische, der litauische, der niederländische, der polnische, der rumänische und der slowakische Text sind verbindlich)
Damit die von den Eingangsabgaben oder der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können, sollten die ersuchenden Mitgliedstaaten die Kommission…
Erwägungsgrund 3 32021D2313BESCHLUSS (EU) 2021/2313 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2021 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 9852) (Nur der bulgarische, dänische, deutsche, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Text sind verbindlich)
Die Einfuhren, die die ersuchenden Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2020/491 getätigt haben, haben dazu beigetragen, staatlichen…