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Die ersuchenden Mitgliedstaaten sollten die Kommission darüber informieren, welche Art und Menge von Gegenständen sie mit Blick auf die Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs zur Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer zugelassen haben, welche Organisationen sie für die Verteilung oder Bereitstellung dieser Gegenstände anerkannt haben und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um zu verhindern, dass diese Gegenstände für andere Zwecke als zur Bekämpfung der Auswirkungen des Ausbruchs verwendet werden. Die ersuchenden Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass solche Befreiungen von den Einfuhrabgaben und von der Mehrwertsteuer im Einklang mit den Zoll- und den Mehrwertsteuervorschriften ordnungsgemäß angewendet werden, damit Betrug, Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und Missbrauch verhindert werden.
Die ersuchenden Mitgliedstaaten sollten die Kommission darüber informieren, welche Art und welche Mengen von Gegenständen sie mit Blick auf die Bekämpfung der…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission darüber informieren, welche Art und Menge von Gegenständen sie mit Blick auf die Bekämpfung der Auswirkungen des…
Damit die von den Eingangsabgaben oder von der Mehrwertsteuer befreiten Einfuhren überwacht werden können, sollten die ersuchenden Mitgliedstaaten die…
Die Einfuhren in die ersuchenden Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2021/2313 haben dazu beigetragen, staatlichen Organisationen oder…
Die Einfuhren, die die ersuchenden Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Beschlusses (EU) 2020/491 getätigt haben, haben dazu beigetragen, staatlichen…
Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Richtlinie 2006/112/EG angepasst werden muss, um den Rechtsrahmen für die Bewältigung künftiger Krisen bereit zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.