Erwägungsgrund 10 32021D0826BESCHLUSS (EU) 2021/826 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2021 über die Befreiung von durch Belgien eingeführten Gegenständen von Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer als Reaktion auf die von Griechenland zur Bewältigung der Migrationskrise ersuchte Hilfe (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 3274) (Nur der niederländische, der französische und der griechische Text sind verbindlich)
Am 11. Februar 2021 wurden die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 76 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 53 der Richtlinie 2009/132/EG angehört —
Erwägungsgrund 10 32022D1108BESCHLUSS (EU) 2022/1108 DER KOMMISSION vom 1. Juli 2022 über die Befreiung von Gegenständen, die kostenlos an vor dem Krieg in der Ukraine fliehende Personen und an bedürftige Personen in der Ukraine verteilt oder diesen zur Verfügung gestellt werden sollen, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4469) (Nur der deutsche, der englische, der estnische, der finnische, der französische, der griechische, der irische, der italienische, der kroatische, der litauische, der maltesische, der niederländische, der polnische, der rumänische, der schwedische, der slowakische, der slowenische, der tschechische und der ungarische Text sind verbindlich)
Am 19. April 2022 wurden die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 53 Absatz 1 der Richtlinie 2009/132/EG…
Erwägungsgrund 6 32022D1511BESCHLUSS (EU) 2022/1511 DER KOMMISSION vom 7. September 2022 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 6284) (Nur der deutsche, der französische, der lettische, der portugiesische, der slowenische und der niederländische Text sind verbindlich)
Am 22. Juli 2022 wurden die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 53 Absatz 1 der Richtlinie 2009/132/EG…
Erwägungsgrund 6 32021D2313BESCHLUSS (EU) 2021/2313 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2021 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2022 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 9852) (Nur der bulgarische, dänische, deutsche, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, kroatische, lettische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Text sind verbindlich)
Am 3. Dezember 2021 wurden die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 76 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 53 Absatz 1 der Richtlinie 2009/132/EG…
Erwägungsgrund 6 32020D1573BESCHLUSS (EU) 2020/1573 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 7511)
Am 14. Oktober 2020 wurden die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 76 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 53 der Richtlinie 2009/132/EG zur beantragten…
Erwägungsgrund 5 32020D1101BESCHLUSS (EU) 2020/1101 DER KOMMISSION vom 23. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/491 über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4936)
Am 24. Juni 2020 wurden die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 76 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 und Artikel 53 der Richtlinie 2009/132/EG zur beantragten…