Erwägungsgrund 1 32020D0491
Am 30. Januar 2020 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den COVID-19-Ausbruch zur gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite. Am 11. März 2020 erklärte die WHO den COVID-19-Ausbruch zur Pandemie. Es gibt inzwischen in allen Mitgliedstaaten COVID-19-Infektionen. Da die Fallzahlen in besorgniserregender Weise ansteigen und es an Mitteln zu Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs mangelt, haben viele Mitgliedstaaten einen nationalen Notstand ausgerufen.