Erwägungsgrund 4 32020D0545
Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) ist es notwendig, das Flexibilitätsinstrument zur Ergänzung der verfügbaren Finanzmittel des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2020 über die Obergrenze der Rubrik 3 hinaus mit 73300000 EUR in Anspruch zu nehmen, um Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch zu finanzieren und eine Aufstockung bei der Europäischen Staatsanwaltschaft vorzunehmen.