Erwägungsgrund 3 32020D0619
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Gemeinsamen Ausschuss festzulegen, da die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses für die Union verbindlich sein wird.
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Gemeinsamen Ausschuss festzulegen, da die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses für die Union verbindlich sein wird.