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Die Festlegung der Aufgaben der Ausschüsse des Eurosystems sowie die Ernennung deren Vorsitzenden und die Übernahme deren Sekretariatsaufgaben sind in Artikel 9.5 des Beschlusses EZB/2004/2 geregelt und im Hinblick auf einzelne Ausschüsse des Eurosystems in spezifischen Beschlüssen des EZB-Rates näher bestimmt. Dieser Rechtsrahmen findet auf den für die Lenkung der gemeinsamen Beschaffung durch das Eurosystem verantwortlichen Ausschuss des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) Anwendung.
Gemäß Artikel 12.1 der ESZB-Satzung erlässt der EZB-Rat die Leitlinien und Entscheidungen, die notwendig sind, um die Erfüllung der dem Eurosystem nach diesem…
Der EZB-Rat legt die Aufgaben der Ausschüsse fest und ernennt deren Vorsitzende. In der Regel wird der Vorsitz von einem Mitarbeiter der EZB übernommen. Sowohl…
Nach Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses EZB/2004/2 der Europäischen Zentralbank beschließt das Direktorium über die Anzahl, Bezeichnung und…
Im Beschluss (EU) 2019/322 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/4) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von im…
Gemäß Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union handelt jedes Unionsorgan nach Maßgabe der ihm in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse nach…
Im Beschluss (EU) 2018/546 der Europäischen Zentralbank (EZB/2018/10) werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.