Erwägungsgrund 4 32020D0652
Am 21. Februar 2019 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2019/312 angenommen, mit dem die EUCAP Sahel Mali bis zum 14. Januar 2021 verlängert und für sie ein bis zu demselben Datum als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt wurde.