Erwägungsgrund 2 32020D0664
Für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Annahme des Beschlusses (GASP) 2019/2110, d. h. bis zum 8. Juni 2020, wurde ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt; in diesem Zeitraum sollten die notwendigen Vorbereitungen dafür getroffen werden, dass die EUAM RCA ihre erste Einsatzfähigkeit erreichen kann, wobei davon ausgegangen wurde, dass zum Zeitpunkt der Einleitung der EUAM RCA ein Referenzbetrag für den Rest des Mandats festgelegt wird.