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Für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Annahme des Beschlusses (GASP) 2019/2110, d. h. bis zum 8. Juni 2020, wurde ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt; in diesem Zeitraum sollten die notwendigen Vorbereitungen dafür getroffen werden, dass die EUAM RCA ihre erste Einsatzfähigkeit erreichen kann, wobei davon ausgegangen wurde, dass zum Zeitpunkt der Einleitung der EUAM RCA ein Referenzbetrag für den Rest des Mandats festgelegt wird.
In dem Beschluss (GASP) 2019/2110 war ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag von 7 100 000 EUR zur Deckung der Kosten der EUAM RCA während der…
In Artikel 13 des Beschlusses (GASP) 2019/2110 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten…
In dem Beschluss 2014/219/GASP war ein finanzieller Bezugsrahmen von 5 500 000 EUR für die ersten neun Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses vorgesehen. Für…
Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EUTM RCA dienende Betrag beläuft sich für den Zeitraum vom 20. September 2026 bis zum 31.…
Im Beschluss 2014/486/GASP war ein finanzieller Bezugsrahmen von 2 680 000 EUR für den Zeitraum bis zum 30. November 2014 vorgesehen. Ein neuer finanzieller…
Im Beschluss (GASP) 2015/260 wurde der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für den Zeitraum vom 1. März 2015 bis zum 29. Februar 2016 zugewiesen. Ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.