Art. 13 32019D2110
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM RCA für den Zeitraum vom 9. Dezember 2019 bis zum 8. August 2022 beläuft sich auf 30352481,10 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM RCA für den Zeitraum vom 9. August 2022 bis zum 31. Oktober 2024 beläuft sich auf 28400000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM RCA für den Zeitraum vom 1. November 2024 bis zum 7. November 2026 beläuft sich auf 23276887,05 EUR.
Alle Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. Natürliche und juristische Personen können ohne Einschränkungen an der Vergabe von Aufträgen durch die EUAM RCA teilnehmen. Darüber hinaus gelten für die von der EUAM RCA erworbenen Güter keine Ursprungsregeln. Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommission kann die EUAM RCA mit den Mitgliedstaaten, dem Gaststaat, teilnehmenden Drittstaaten und anderen internationalen Akteuren technische Vereinbarungen über die Beschaffung von Ausrüstungen, Dienstleistungen und Räumlichkeiten für die EUAM RCA schließen.
Die EUAM RCA trägt die Verantwortung für die Ausführung ihres Haushalts. Zu diesem Zweck unterzeichnet die EUAM RCA eine Vereinbarung mit der Kommission. Die Vereinbarung trägt der Anordnungskette gemäß den Artikeln 3, 4 und 5 sowie den operativen Erfordernissen der EUAM RCA Rechnung.
Die EUAM RCA erstattet der Kommission in vollem Umfang über die im Rahmen ihrer Vereinbarung unternommenen finanziellen Tätigkeiten Bericht und unterliegt in diesem Zusammenhang deren Aufsicht.
Die Ausgaben im Rahmen der EUAM RCA können ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses getätigt werden.