Erwägungsgrund 1 32020D0742
Gemäß dem Beschluss (EU) 2019/1918 des Rates wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des am 15. November 2019 auslaufenden Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien (im Folgenden „Abkommen in Form eines Briefwechsels“) am 13. November 2019 unterzeichnet.