Erwägungsgrund 1 32020D0752
Gemäß dem Beschluss (EU) 2019/1915 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Belarus zur Erleichterung der Visaerteilung (im Folgenden „Abkommen“) — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — am 8. Januar 2020 unterzeichnet.