Erwägungsgrund 2 32020D0753
Es ist angezeigt, die Kommission nach Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags zu ermächtigen, nach Anhörung des vom Rat nach Artikel 207 Absatz 3 des Vertrags bestellten Sonderausschusses, im Namen der Union bestimmte Änderungen des Abkommens zu billigen, die vom Ausschuss „Investitionen, Dienstleistungshandel, elektronischer Geschäftsverkehr und öffentliche Beschaffung“ in einem vereinfachten Verfahren nach Artikel 9.20 des Abkommens oder, für die Listen der Beschaffungsstellen in den Anhängen 9-A und 9-B Abschnitte A bis C des Abkommens, gemäß Artikel 9.23 des Abkommens anzunehmen sind.