Erwägungsgrund 5 32020D0790In Artikel 28 Absatz 3 des Abkommens ist festgelegt, dass sich der Unterausschuss für Handel und Investitionen eine Geschäftsordnung gibt.
Erwägungsgrund 2 32020D0583BESCHLUSS (EU) 2020/583 DES RATES vom 25. März 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Handelsausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur hinsichtlich der Auslegung — gemäß Artikel 16.1 Absatz 4 Buchstabe d — der Artikel 10.17 und 10.22 jenes Freihandelsabkommens in Bezug auf Änderungen des Schutzes geografischer Angaben für in Singapur eingetragene Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel zu vertretenden Standpunkt
Mit Artikel 16.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem die Durchführung und Anwendung des Abkommens überwacht und unterstützt.
Erwägungsgrund 4 32011D0722BESCHLUSS DES RATES vom 27. Oktober 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses und der Aufstellung einer Liste mit 15 Schiedsrichtern (2011/722/EU)
Mit Artikel 15.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens gewährleistet.
Erwägungsgrund 2 32021D2233BESCHLUSS (EU) 2021/2233 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2021 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderungen der Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 8893)
Mit Artikel 16.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem in Fällen, die in diesem Abkommen ausdrücklich vorgesehen sind,…
Art. 1 Abs. 2 32020D0790Der Standpunkt, der im Namen der Union im — durch das Abkommen eingesetzten —Unterausschuss für Handel und Investitionen zu vertreten ist, beruht auf dem…
Erwägungsgrund 1 32015D0155BESCHLUSS (EU) 2015/155 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Warenhandel“ hinsichtlich der Festlegung von Bestimmungen für die Verwaltung von Zollkontingenten zu vertreten ist
Mit Artikel 15.1 des Abkommens wird ein Handelsausschuss eingesetzt, der unter anderem das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens gewährleistet und die…