Erwägungsgrund 3 32021D1181BESCHLUSS (EU) 2021/1181 DES RATES vom 13. Juli 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist
Wie im Abkommen vorgesehen, hat der Handelsausschuss in seiner ersten Sitzung seine Geschäftsordnung anzunehmen.
Erwägungsgrund 2 32025D2165Artikel 33.1 Absatz 1 des Abkommens setzt einen Handelsrat ein, der nach Artikel 33.1 Absatz 5 des Abkommens auf seiner ersten Sitzung seine eigene…
Erwägungsgrund 5 32025D2165In Artikel 33.1 Absatz 5 des Abkommens heißt es: „Der Handelsrat gibt sich eine Geschäftsordnung und nimmt die Geschäftsordnung des Handelsausschusses in seiner…
Erwägungsgrund 2 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
Der Handelsausschuss nimmt auf seiner ersten Sitzung die Geschäftsordnung für die Sachverständigengruppe an.
Erwägungsgrund 9 32014D0277BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Handelsausschusses, der Verfahrensordnung und des Verhaltenskodex für die Schiedsrichter sowie der Aufstellung der Listen von Schiedsrichtern und der Liste von Sachverständigen sowie der Annahme der Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe für Handel und nachhaltige Entwicklung zu vertretenden Standpunkt (2014/277/EU)
In Artikel 284 Absatz 6 des Übereinkommens wird festgelegt, dass der Handelsausschuss auf seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung der Sachverständigengruppe…
Erwägungsgrund 4 32025D2165Um das Funktionieren des Handelsrates und des Handelsausschusses zu gewährleisten, sollten die Geschäftsordnungen dieser Gremien festgelegt werden.