Erwägungsgrund 4 32020D0793
Es ist zweckmäßig, den im regionalen Lenkungsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da diese Beschlüsse für das reibungslose Funktionieren des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft erforderlich sind und gegenüber der Union bindend sein werden —