Erwägungsgrund 10 32020D1637BESCHLUSS (EU) 2020/1637 DES RATES vom 3. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 16, 17, 44, 55, 83, 93, 94, 95, 100, 115, 137, 144, 151, 152 und 153, hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 7, 15 und 18, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen an der gemeinsamen Entschließung M.R.3 und hinsichtlich der Vorschläge für zwei neue UN-Regelungen in Bezug auf das Rückwärtsfahren und der Anfahrinformationssysteme und hinsichtlich des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung zur Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt
Um die weitere Entwicklung technischer Anforderungen zu ermöglichen, müssen die Vorschläge zur Genehmigung der Ausarbeitung einer Änderung der UN-GTR Nr. 8 und…
Erwägungsgrund 12 32020D1637BESCHLUSS (EU) 2020/1637 DES RATES vom 3. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 16, 17, 44, 55, 83, 93, 94, 95, 100, 115, 137, 144, 151, 152 und 153, hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 7, 15 und 18, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen an der gemeinsamen Entschließung M.R.3 und hinsichtlich der Vorschläge für zwei neue UN-Regelungen in Bezug auf das Rückwärtsfahren und der Anfahrinformationssysteme und hinsichtlich des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung zur Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt
Am 16. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (EU) 2020/848 über den hinsichtlich der UN-GTR Nr. 7 und hinsichtlich der Vorschläge zur Genehmigung zur Ausarbeitung…
Erwägungsgrund 7 32020D0287BESCHLUSS (EU) 2020/287 DES RATES vom 27. Februar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu den Vorschlägen für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 10, 26, 28, 46, 48, 51, 55, 58, 59, 62, 79, 90, 106, 107, 110, 117, 121, 122, 128, 144, 148, 149, 150, 151 und 152, den Vorschlägen für Anpassungen der globalen technischen Regelungen Nr. 3, 6 und 16, dem Vorschlag für Änderungen der Gesamtresolution R.E.5 und den Vorschlägen für Genehmigungen zur Ausarbeitung einer Änderung der GTR Nr. 6 und zur Ausarbeitung einer neuen GTR über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertreten ist
Einige Anforderungen der UN-Regelungen Nr. 10, 26, 28, 46, 48, 51, 55, 58, 59, 62, 79, 90, 106, 107, 110, 117, 121, 122, 128, 144, 148, 149, 150, 151 und 152 an…
Erwägungsgrund 5 32020D0848Auf ihrer für den 23. Juni 2020 anberaumten 181. Tagung wird die UNECE-WP.29 möglicherweise folgende Vorschläge annehmen: die Vorschläge für Änderungen der…
Erwägungsgrund 5 32020D1637BESCHLUSS (EU) 2020/1637 DES RATES vom 3. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 16, 17, 44, 55, 83, 93, 94, 95, 100, 115, 137, 144, 151, 152 und 153, hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 7, 15 und 18, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen an der gemeinsamen Entschließung M.R.3 und hinsichtlich der Vorschläge für zwei neue UN-Regelungen in Bezug auf das Rückwärtsfahren und der Anfahrinformationssysteme und hinsichtlich des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung zur Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt
Auf ihrer für den 10. November 2020 anberaumten 182. Tagung kann die WP.29 folgende Vorschläge annehmen: die Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0,…
Erwägungsgrund 4 32021D0332BESCHLUSS (EU) 2021/332 DES RATES vom 22. Februar 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 13, 13-H, 18, 30, 41, 46, 48, 53, 54, 67, 74, 75, 79, 86, 97, 98, 106, 107, 113, 116, 117, 118, 123, 124, 125, 141, 142, 148, 149, 150, 152, 154, 157, für eine neue UN-Regelung über Ereignisdatenspeicher, hinsichtlich des Vorschlags für Anpassungen der globalen technischen Regelung Nr. 9, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen der konsolidierten Resolution R.E.5, hinsichtlich der Vorschläge für vier neue UN-Regelungen über Ereignisdatenspeicher, die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung und die Genehmigung der Vorrichtung gegen unbefugte Benutzung, die Genehmigung von Wegfahrsperren und die Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich der Wegfahrsperre, die Genehmigung von Fahrzeugalarmsystemen und die Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich des Fahrzeugalarmsystems, hinsichtlich des Vorschlags für eine neue gemeinsame Entschließung M.R.4, sowie hinsichtlich der Vorschläge für die Auslegungsdokumente zu den UN-Regelungen Nr. 155 und Nr. 156 zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 1 des Geänderten Übereinkommens von 1958 und Artikel 6 des Parallelübereinkommens kann das Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für…