Erwägungsgrund 9 32020D1637BESCHLUSS (EU) 2020/1637 DES RATES vom 3. November 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 13, 16, 17, 44, 55, 83, 93, 94, 95, 100, 115, 137, 144, 151, 152 und 153, hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der Globalen technischen Regelungen Nr. 7, 15 und 18, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen an der gemeinsamen Entschließung M.R.3 und hinsichtlich der Vorschläge für zwei neue UN-Regelungen in Bezug auf das Rückwärtsfahren und der Anfahrinformationssysteme und hinsichtlich des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung zur Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt
Um technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Fahrzeugsicherheit und Emissionsprüfung zu verbessern, müssen zwei neue UN-Regelungen über die Zulassung von…
Erwägungsgrund 5 32015D0991BESCHLUSS (EU) 2015/991 DES RATES vom 19. Juni 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 28, 29, 41, 49, 51, 54, 59, 80, 83, 95, 100, 101, 109, 117, 134 und 135 über eine neue UN-Regelung über die elektrische Sicherheit von Fahrzeugen der Klasse L und über Änderungen der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) zu vertretenden Standpunkts
Um die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen zu harmonisieren, sollte die neue UN-Regelung über die elektrische…
Erwägungsgrund 5 32014D0831BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 4, 6, 11, 13, 13H, 19, 25, 34, 37, 43, 44, 48, 53, 70, 96, 98, 104, 105, 106, 107, 112, 113, 121 und 128, hinsichtlich der neuen globalen technischen Regelung der UN für Reifen und hinsichtlich einer Änderung der gemeinsamen Entschließung Nr. 1 zu vertreten ist (2014/831/EU)
Um die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen zu harmonisieren, sollte die neue globale technische Regelung der UN für…
Erwägungsgrund 5 32020D0848Auf ihrer für den 23. Juni 2020 anberaumten 181. Tagung wird die UNECE-WP.29 möglicherweise folgende Vorschläge annehmen: die Vorschläge für Änderungen der…
Erwägungsgrund 9 32021D0332BESCHLUSS (EU) 2021/332 DES RATES vom 22. Februar 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 13, 13-H, 18, 30, 41, 46, 48, 53, 54, 67, 74, 75, 79, 86, 97, 98, 106, 107, 113, 116, 117, 118, 123, 124, 125, 141, 142, 148, 149, 150, 152, 154, 157, für eine neue UN-Regelung über Ereignisdatenspeicher, hinsichtlich des Vorschlags für Anpassungen der globalen technischen Regelung Nr. 9, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen der konsolidierten Resolution R.E.5, hinsichtlich der Vorschläge für vier neue UN-Regelungen über Ereignisdatenspeicher, die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung und die Genehmigung der Vorrichtung gegen unbefugte Benutzung, die Genehmigung von Wegfahrsperren und die Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich der Wegfahrsperre, die Genehmigung von Fahrzeugalarmsystemen und die Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich des Fahrzeugalarmsystems, hinsichtlich des Vorschlags für eine neue gemeinsame Entschließung M.R.4, sowie hinsichtlich der Vorschläge für die Auslegungsdokumente zu den UN-Regelungen Nr. 155 und Nr. 156 zu vertretenden Standpunkt
Um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und die Fahrzeugsicherheit zu verbessern, müssen vier neue UN-Regelungen über Ereignisdatenspeicher, die…
Erwägungsgrund 5 32015D2088BESCHLUSS (EU) 2015/2088 DES RATES vom 10. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 12, 16, 26, 39, 44, 46, 58, 61, 74, 83, 85, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 106, 107, 110, 116 und 127, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung über den Frontalaufprall, des Vorschlags für Änderungen an der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) sowie des Vorschlags für eine neue gemeinsame Entschließung Nr. 2 (M.R.2) über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen einzunehmenden Standpunkts
Um die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für Kraftfahrzeuge zu harmonisieren, sollte eine neue UN-Regelung über den Frontalaufprall angenommen werden; um…