Erwägungsgrund 8 32020D0848Darüber hinaus müssen einige Bestimmungen der UN-GTR Nr. 3, 6, 7, 16 und 19 geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32021D0332BESCHLUSS (EU) 2021/332 DES RATES vom 22. Februar 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 13, 13-H, 18, 30, 41, 46, 48, 53, 54, 67, 74, 75, 79, 86, 97, 98, 106, 107, 113, 116, 117, 118, 123, 124, 125, 141, 142, 148, 149, 150, 152, 154, 157, für eine neue UN-Regelung über Ereignisdatenspeicher, hinsichtlich des Vorschlags für Anpassungen der globalen technischen Regelung Nr. 9, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen der konsolidierten Resolution R.E.5, hinsichtlich der Vorschläge für vier neue UN-Regelungen über Ereignisdatenspeicher, die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung und die Genehmigung der Vorrichtung gegen unbefugte Benutzung, die Genehmigung von Wegfahrsperren und die Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich der Wegfahrsperre, die Genehmigung von Fahrzeugalarmsystemen und die Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich des Fahrzeugalarmsystems, hinsichtlich des Vorschlags für eine neue gemeinsame Entschließung M.R.4, sowie hinsichtlich der Vorschläge für die Auslegungsdokumente zu den UN-Regelungen Nr. 155 und Nr. 156 zu vertretenden Standpunkt
Darüber hinaus müssen einige Bestimmungen der UN-GTR Nr. 9 geändert werden.
Erwägungsgrund 2 32019R0145VERORDNUNG (EU) 2019/145 DER KOMMISSION vom 30. Januar 2019 zur Berichtigung der niederländischen Fassung der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel (Text von Bedeutung für den EWR)
Die niederländische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 68/2013 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
Erwägungsgrund 43 32021R0836VERORDNUNG (EU) 2021/836 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss Nr. 1313/2013/EU sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 15 32018L0131RICHTLINIE (EU) 2018/131 DES RATES vom 23. Januar 2018 zur Durchführung der Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) zur Änderung der Richtlinie 2009/13/EG im Einklang mit den Änderungen von 2014 des Seearbeitsübereinkommens 2006 in ihrer von der Internationalen Arbeitskonferenz am 11. Juni 2014 gebilligten Form (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/13/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 35 32019D0420BESCHLUSS (EU) 2019/420 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2019 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union
Der Beschluss Nr. 1313/2013/EU sollte daher entsprechend geändert werden.