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Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in der Liste in Anhang II des Beschluss 2010/413/GASP beibehalten werden sollten, soweit ihre Namen nicht in Anhang VI des genannten Beschlusses aufgeführt sind, und dass 10 Einträge in Anhang II aktualisiert werden sollten.
Aufgrund dieser Überprüfung sollten die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in der Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass mit Ausnahme zweier Einrichtungen die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten Personen und Einrichtungen weiterhin…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die spezifischen restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/413/GASP weiterhin auf die in Anhang II jenes…
Die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten…
Der Rat ist der Ansicht, dass bestimmte Personen von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, gegen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.