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Die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten aufrechterhalten werden, mit Ausnahme einer in Anhang II des genannten Beschlusses benannten verstorbenen Person, deren Eintrag gestrichen werden sollte. Die Einträge für 16 Personen und vier Einrichtungen in den genannten Anhängen sollten aktualisiert werden.
Die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten…
Die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu zwei Personen und vier Einrichtungen, die in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP aufgeführt sind,…
Aufgrund dieser Überprüfung sollten die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in der Liste in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in der Liste in Anhang II des Beschluss 2010/413/GASP…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.