Erwägungsgrund 1 32020D0899
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/803 des Rates wurde das Protokoll zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (im Folgenden „Protokoll“) vorbehaltlich des Abschlusses dieses Protokolls unterzeichnet.