Erwägungsgrund 2 32020D0950BESCHLUSS (EU) 2020/950 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32008D0199BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/199/EG)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32020D0949BESCHLUSS (EU) 2020/949 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32020D0947BESCHLUSS (EU) 2020/947 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zur Änderung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0720BESCHLUSS DES RATES vom 20. September 2005 über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tunesien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/720/EG)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 2 32008D0207BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/207/EG)
Das Protokoll sollte genehmigt werden —